Am 24.2.2022 schreibt Generalvikar Dr. Andreas Frick den folgenden Brief an seine Mitarbeiter*innen, hier übrigens noch binär geändert.

Anwendung der Grundordnung

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

in den vergangenen Tagen wurde in der Öffentlichkeit berichtet, dass mein Stellvertreter, Dom- propst Rolf-Peter Cremer, in meiner urlaubsbedingten Abwesenheit unseren Mitarbeitenden die Sicherheit gegeben hat, ihre persönliche Lebensführung nicht zum Anlass einer Loyalitätsprü- fung des Arbeitsverhältnisses zu machen.

Gerne nutze ich dieses Schreiben, um mich in dieser Form auch persönlich an Sie zu wenden, unabhängig davon, ob Sie Mitarbeitende im allgemeinen Bistumsdienst sind, an unseren Bi- schöflichen Schulen tätig sind oder ob Sie als Laien im pastoralen Dienst beauftragt wurden.

Das Bistum Aachen will eine Kirche sein, in der ein Klima der Angstfreiheit besteht.

Daran wird neben dem Synodalen Weg auf Bundesebene auch in unserem synodalen Ge- sprächs- und Veränderungsprozess „Heute bei dir“ gearbeitet. Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder seiner geschlechtlichen Identität diskriminiert oder abgewertet wer- den. Jeder, der für und in der Kirche arbeitet, muss frei und ohne Angst über sich und seine Person sprechen können, ohne befürchten zu müssen, dass er deswegen arbeitsrechtliche Konsequenzen erfährt oder eine Kündigung erhält. Die sexuelle Orientierung und die ge- schlechtliche Identität sind Teil jeder Person und als solche zu akzeptieren. Jeder Mensch ist von Gott geschaffen und er ist genauso anzunehmen, wie Gott ihn geschaffen hat. Deswegen müssen auch die Mitarbeitenden, die sich an der Initiative #outinchurch beteiligen, keine ar- beitsrechtlichen Konsequenzen fürchten.

Diese Position, die auch unser Bischof Dr. Helmut Dieser öffentlich gemacht hat, muss sich künftig auch in der Ordnung des kirchlichen Arbeitsrechtes widerspiegeln. Überdiözesan wird zurzeit an einer neuen Grundordnung für das kirchliche Arbeitsrecht gearbeitet, die die Privat- sphäre von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr schützt. Diese Ordnung des kirchlichen Ar- beitsrechts muss verbindlich und rechtssicher gestaltet werden. Fachleute sind damit befasst und werden den deutschen Bischöfen voraussichtlich im Sommer eine neue Fassung vorlegen. Wir hoffen, dass die neue Grundordnung noch in diesem Jahr von unserem Bischof für das Bis- tum Aachen in Kraft gesetzt werden kann.

In dieser Zwischenzeit wollen wir Ihnen gerne ein klares Signal senden, das bestehende Sorgen und Unsicherheiten aufheben soll:

Das Bistum Aachen sichert Ihnen zu, dass es bereits jetzt auf die Anwendung der geltenden Grundordnung hinsichtlich Art. 5, Abs. 2, Nr. 2, Buchstaben c und d verzichtet. Diese Regelung empfehlen wir auch ausdrücklich allen katholischen Trägern von Einrichtungen und Organisatio- nen. Die sexuelle Orientierung und Identität, das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen (Wieder-)Heirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Ehe darf keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.

Dies gilt für alle kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bistum Aachen sowie für diejeni- gen, die mit einer kirchlichen Lehrbeauftragung (Missio canonica) ihren Dienst wahrnehmen.
Es gilt für alle bestehenden Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse, seien sie befristet oder unbe- fristet. Wir werden diese Zusage darüber hinaus auch in allen Bewerbungsverfahren anwenden.

Es freut mich, wenn Sie sich durch diese Zusage in Ihrer Verbundenheit, Ihrer Identität und Ihrer Verantwortung als Mitarbeitende im Bistum Aachen gestärkt sehen.

Freundliche Grüße

Dr. Andreas Frick
Generalvikar